Es gibt sie in verschiedenen, zugelassenen Farben der DIN-Norm entsprechend und dem Kontrollzeichen EN471.
Auf der Rückseite befindet sich das Logo von A3-quattro.
Hinweis zur Trage und Mitführpflicht von Warnwesten im Straßenverkehr. Herausgegeben vom ADAC.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw!) durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben (geregelt in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12). Danach muss der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten ausrüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnschutzwesten im Fahrzeug sein. Die Warnweste muss der Ausführung "Klasse 2" entsprechen.
Nach Ansicht des ADAC sollte Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und eine Warnwestenpflicht gesetzlich verankern. Die reflektierende Wirkung der Warnwesten trägt nachweislich zu einer besseren Erkennbarkeit insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Nacht bei. Es darf nicht sein, dass Kraftfahrer nur deshalb zu Schaden kommen, weil sie in Verbindung mit einer harmlosen Panne oder einem leichten Unfall nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Hier kann die Warnweste für wenig Geld zusätzliche Sicherheit bieten. Die meisten Autofahrer haben sich ohnehin bereits eine solche Weste angeschafft, beispielsweise dann, wenn sie diese für die Fahrt in den Urlaub brauchen.
In Europa gibt es eine Warnwestenpflicht bislang in Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Portugal. Schweden und Frankreich planen die Einführung. In Tschechien gibt es ähnlich wie in Deutschland eine Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Auch die Finnen haben eine Art Warnwestenpflicht, weil dort bei Dunkelheit alle Personen Warnkleidung tragen müssen, wenn sie sich auf Straßen bewegen.
Akzeptiert werden in den aufgeführten Ländern alle Westen, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen sind. Zulässig sind mehrere Farben wie zum Beispiel gelb, rot und orange. Der ADAC rät, die Warnweste stets griffbereit in der Ablage der Seitentür aufzubewahren.
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